Kennzeichnung von Windenergieanlagen im Seebereich
Informationen zur Kennzeichnung von Offshore-Windenergieanlagen
Die FVT berät die zuständigen Behörden bezüglich der visuellen Kennzeichnung von Windenergieanlagen. Diese Beratung deckt die Kennzeichnung als Schifffahrtshindernis sowie als Luftfahrthindernis ab.
Die für Offshore-Anlagen geltende Richtlinie und die Rahmenvorgaben sind auf den Webseiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) veröffentlicht.
Bei Planung und Realisierung der visuellen Kennzeichnung von Offshore-Anlagen kann eine Konformitätsbescheinigung der FVT erforderlich werden. Für folgende Kennzeichnungselemente stellt die FVT diesbezügliche Bescheinigungen gemäß den technischen Forderungen (TF) aus:
- (TF01) 5-Seemeilenfeuer (gelb)
- (TF02) 10-Seemeilenfeuer (weiß)
- (TF09) Feuer W, rot ES
- (TF10) Hindernisfeuer ES
- (TF11) Turmanstrahlung Flugkorridor
- (TF13) Beschriftung einschließlich Beleuchtung
- (TF14) Baustellenhindernisfeuer
Rückfragen hierzu sind schriftlich zu richten an:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken
Kennwort: Windenergie
Postfach 10 04 20
56034 Koblenz
E-Mail: fvt@wsv.bund.de